![]() | Die Bestimmungen zum Herunterladen | PDF, 135 KB |
![]() | Technische Richtlinien | PDF, 1,59 MB |
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Die Verwendung von unverwahrtem Feuer oder Licht ist verboten, ebenso das Verbrennen von Packmaterial, Abfällen usw. auch im Bereich des Freigeländes
Das Aufstellen und Benutzen von Propan-, Butan- u. ä. Flaschen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist die Messe-/Ausstellungsleitung berechtigt, die Geräte auf Kosten des Ausstellers zu entfernen und ggf. den Stand aus Sicherheitsgründen schließen zu lassen.
Gas, Benzin, Petroleum usw., darf zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken nicht benutzt werden.
Ausgänge, insbesondere Notausgänge, feuerschutztechnische und andere Sicherheitseinrichtungen sowie deren Hinweiszeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein. Sie dürfen nicht durch Standbauten oder Exponate verdeckt werden. Dies gilt auch für die Zugänge zu den Räumen der technischen Versorgungsanlagen.
Nicht benötigte brennbare Materialien und Abfälle sind unverzüglich zu den dazu bestimmten Stellen zu transportieren. Das Aufbewahren auf den Ständen oder an anderen Stellen einer Messehalle ist nicht statthaft, dasgilt auch für Verpackungsmaterial und anderes Leergut.
Gebrauchte Putzwolle und öl- und fetthaltige Putzlappen sind in dichtschließenden, nicht brennbaren Behältern mit selbstschließendem Deckel aufzubewahren.
Bei Vorführungen von geräuschentwickelnden Exponaten darf der Geräuschpegel an der Standgrenze 65 dBA nicht überschreiten.
Handfeuerlöscher, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen und deren Zugvorrichtungen, sowie die dazugehörigen Hinweisschilder müssen ständig frei zugänglich bleiben.
Gewerbeaufsichts-und Ordnungsbehörden, Polizei und Feuerwehr sowie die Beauftragten der Messe-/Ausstellungsleitung sind berechtigt, Weisungen im Rahmen der Sicherheitsbestimmungen zu geben. Ihren Vertretern ist jederzeit Zutritt zu den Sicherheitsvorrichtungen und technischen Einrichtungen zu gewähren.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Halleninspektionen sowie der Aussteller-Service der Fachausstellungen Heckmann GmbH gerne zur Verfügung.
Wir bitten Sie, nachstehende Anforderungen an die Elektroinstallationen zu beachten.
Gemäß Punkt 5.5.2 der auf dem Messegelände gültigen Technischen Richtlinien der Fachausstellungen Heckmann GmbH, ist dem Aussteller freigestellt, die Elektroinstallation innerhalb des Messestandes selbst, bzw. durch externe Fachfirmen vornehmen zu lassen.
Diese Freistellung setzt die fachgerechte Installation nach den gültigen VDE-Vorschriften und der TAB (Technische Anschlussbedingungen) des EVU (Energieversorgungsunternehmen) voraus.
Hierzu beachten Sie bitte die Vertragsbedingungen und Bestellformulare der Hallenelektriker.
Im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtung führen die Hallenelektriker Sichtkontrollen durch. Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Hallenelektriker ist Folge zu leisten.
Die Inbetriebnahme der Stromversorgung des Standes kann nur nach Behebung eventuell festgestellter Mängel, ggf. nur nach gebührenpflichtiger Abnahme erfolgen.
Grundsätzliche Hinweise zur Elektro-Installation:
Bei Elektrogeräten und Leuchten ist darauf zu achten,